Urkundenübersetzung
Übersetzung von Schriftstücken, die vor allem im Rechtsverkehr von Belang sind (Gerichtsurkunden, notarielle Urkunden, privatschriftliche Urkunden). In der Regel werden Urkunden von dazu befugten Übersetzern übertragen, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Anbringung ihres Rundstempels bestätigen. Diese Bestätigung ist nicht identisch mit einer Legalisierung (der Unterschrift des Übersetzers), die, falls erforderlich, durch einen Notar vorzunehmen ist.