Gerichtsdolmetschen
Dolmetschen vor Gerichten und Behörden. Der Dolmetscher muss in Abhängigkeit von den im jeweiligen Bundesland geltenden Bestimmungen allgemein be- oder vereidigt bzw. ermächtigt sein. In Ausnahmefällen kann durch den vorsitzenden Richter eine Ad-hoc-Vereidigung vorgenommen werden. Für das Gerichtsdolmetschen sind die gründliche Beherrschung von zwei Sprachen und die solide Kenntnis der jeweiligen Kulturen sowie ein ausreichendes forensisches Wissen erforderlich. Die Art des Dolmetschens (konsekutiv, simultan, Flüstern) richtet sich nach der Kommunikationssituation. Gerichtsdolmetscher unterliegen einer besonderen Ethik. Siehe auch beeidigte Dolmetscher.