Beeidigte Übersetzer - Glossar Fachübersetzungen
Übersetzer/Dolmetscher, die aufgrund der Berufung auf einen allgemein geleisteten Eid Urkundenübersetzungen anfertigen und zum Dolmetschen vor Behörden und Gerichten zugelassen sind. In Deutschland werden sie - je nach den in den einzelnen Bundesländern geltenden Bestimmungen öffentlich bestellt und allgemein be- oder vereidigt oder ohne öffentliche Bestellung allgemein beeidigt bzw. ermächtigt. Voraussetzung dafür ist ein einschlägiger Berufsabschluss und/oder eine besondere Eignungsprüfung. Die Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).