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Beeidigte Übersetzer - Glossar Fachübersetzungen

Übersetzer/Dolmetscher, die aufgrund der Berufung auf einen allgemein geleisteten Eid Urkundenübersetzungen anfertigen und zum Dolmetschen vor Behörden und Gerichten zugelassen sind. In Deutschland werden sie - je nach den in den einzelnen Bundesländern geltenden Bestimmungen öffentlich bestellt und allgemein be- oder vereidigt oder ohne öffentliche Bestellung allgemein beeidigt bzw. ermächtigt. Voraussetzung dafür ist ein einschlägiger Berufsabschluss und/oder eine besondere Eignungsprüfung. Die Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).

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