AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Achtung !
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN:

§1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. 

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. 

§2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

§4. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

§5. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

§6. Vergütung

(1)Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer, und zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung.

(2) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Schreibmaschinenanschläge. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen erfolgen per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Rechnungen von ATS Translation sind sofort nach Erhalt fällig. Im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele.

(3) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(4) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden Verzugszinsen mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

(5) Vereinbarte Rabatte und Nachlässe entfallen, wenn der Verwender nach vergeblicher Mahnung rechtliche Schritte zur Einziehung des Betrages einleiten muss. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach der aktuellen Honorarliste.

§8 Eigentumsvorbehalt

Die Übersetzungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, Eigentum von ATS Translation.

§9 Gewährleistung

(1) Alle mit Zusatzleistungen verbundenen Übersetzungsarbeiten, insbesondere zum Druck geeignete, gleich unter Verwendung welchen Verfahrens zu vervielfältigende, sog. reprofähige Texte usw. werden ausschließlich dann als solche ausgeführt, sofern dem Verwender ein schriftlicher Auftrag erteilt wird, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die hierzu erforderliche Qualität vom Kunden vorausgesetzt wird. Eine Haftung hinsichtlich der vorgenannten Übersetzungsarbeiten (insbesondere druckreife und zur mehrfachen Verwendung vorausgesetzte Übersetzung) des Verwenders ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde entweder nicht im vorbenannten Sinne dem Verwender schriftlich die Übersetzungen als solche kennzeichnet oder wenn es der Kunde unterlässt, dem Verwender vor dem Druck einen Bürstenabzug des in Frage kommenden Textes zwecks Korrekturlesung vorzulegen. Der Bürstenabzug muss dem Verwender im Original vorgelegt werden. Eine Verletzung der vorgenannten Pflichten schließt die Haftung des Verwenders insgesamt aus.

(2) Gewährleistungsansprüche des Kunden können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten, beginnend ab Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, geltend gemacht werden. Andere Gewährleistungsfristen müssen von ATS Translation ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

(3) Nach Erhalt der Ware ist der Kunde verpflichtet, diese auf etwaige Mängel zu überprüfen. Bei offensichtlichen Mängeln sind diese gegenüber ATS Translation innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.

(4) Für diese Geschäftsbedingungen sowie für die Geschäftsbeziehungen zwischen ATS Translation und dem Kunden gilt das Recht der Republik Ungarn.

(5) Andere nationalen Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

§10 Eigentumsvorbehalt

(2) Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

§11. Vertragskündigung

(1) Eine Stornierung des Übersetzungsauftrages ist nach Eingang der schriftlichen Auftragserteilung nicht mehr möglich.

§11. Gerichtsstand und Vertragsort

(1) Für diese Geschäftsbedingungen sowie für die Geschäftsbeziehungen zwischen ATS Translation und dem Kunden gilt das Recht der Republik Ungarn.

(2) Gerichtsstand ist Debrecen in Ungarn.